Allgemeine Geschäftsbedingungen , Hüpfburgenverleih-XXL.de
Inhaber Herr Thierfelder Jörg , Hufstrasse 3, 39221 Großmühlingen
Allgemeines
Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Formulierungen bedürfen für ihre
Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verleihers. Die Bedingungen gelten ab Vertragsschluss, spätestens jedoch mit der Übergabe der Ausrüstungsgegenstände, als angenommen. Bei
Voraus Buchung Termine zur Einschulung ist bei Selbstabholung min 50% des Mietpreises im vorraus und bei Lieferung 100% des Mietpreises und der Lieferkosten im vorraus zu zahlen. Bei allen andern
Buchungen ist keine Vorkasse erforderlich, es gilt Barzahlung bei Abholung.
Buchung/Zahlung
Bei uns gebuchte & bestätigte Miettermine verstehen sich als verbindlich. Eine Buchung liegt vor, wenn der Mieter ein vom Vermieter erstelltes Angebot annimmt. Mit der Buchungsbestätigung durch
den Vermieter gilt der Auftrag als verbindlich vom Vermieter bestätigt. Werden bei uns gebuchte & bestätigte Miettermine nicht eingehalten bzw wurde vergessen zu Stornieren Trägt der MIETER DIE
Mietkosten. Werden Termine zur Einschulung vom Mieter abgesagt so sind ( ca. bis zu 4 Wochen vor dem Termin) eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. und (ab 7 Tage vor
Auftragsdatum) abgesagt, hat der Mieter uns gegenüber eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Auftragswertes zu zahlen. Kann ein von uns bestätigter Miettermin durch uns verschuldet nicht eingehalten
werden, so sind über eine Erstattung der bereits geleisteten Mietzahlung hinausgehende Ansprüche des Mieters uns gegenüber ausgeschlossen Erfolgt eine schadenfreie und saubere Rückgabe der
Ausrüstungsgegenstände wird die Kaution erstattet
Materialausgabe
Die Übergabe der Ausrüstungsgegenstände erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Alle Ausrüstungsgegenstände werden in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
Davon hat sich der Entleiher selbstständig zu vergewissern und gegebenenfalls Beschädigungen oder Abweichungen gegenüber dem Verleiher anzuzeigen und zu vermerken. Die nach Übergabe aufgetretenen
Beschädigungen sind vom Entleiher bei Abgabe unaufgefordert anzugeben und gelten zunächst als von ihm bzw. Dritten, denen er die Nutzung gewährt hat, verursacht. Viele Produkte werden mit einer
Gebrauchsanweisung und Auf und Abbauanleitung ausgeliehen, diese sind uneingeschränkt zu beachten insbesondere für unsere Hüpfburgen , Partyzelte, Sport Module, Spielzeug und
Boote.
Rückgabe
Die Ausrüstungsgegenstände müssen alle sauber und trocken zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Reinigungspauschale / Trockenpauschale erhoben. Die jeweils aktuellen Service Gebühren können bei
Abholung im Aushang eingesehen werden.
Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsmaterial werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. die Reparaturkosten nach unserer Gebührentabelle berechnet. Die Wiederbeschaffungskosten können den
Wert des beschädigten Ausrüstungsgegenstandes um bis zu einem Drittel übersteigen. Der Verleiher kann dem Entleiher nur die jeweils günstigere Möglichkeit der vollständigen Schadensbeseitigung in
Rechnung stellen. Die Reparatur erfolgt in einer vom Verleiher ausgewählten Fachwerkstatt nach einem schriftlichen Angebot, Die Art der Schadensbeseitigung steht im Übrigen im Ermessen des
Verleihers
Haftungsausschluss
Für die Benutzung der Ausrüstungsgegenstände, insbesondere im Hinblick auf damit verbundenen Gefahren für Rechtsgüter Dritter, trägt der Verleiher keine Verantwortung. Dies gilt speziell für die
Benutzung von Booten in freien Gewässern, oder Pavillons und Festzelte und Hüpfburgen. Für Personenschäden schließt der Vermieter jegliche Haftung aus. Die Wasserfahrzeuge ( Kanu, Kajak und die
Hüpfburgen ) dürfen nicht benutzt werden, wenn dies infolge widriger Witterungs- und Strömungsverhältnisse nicht ohne Gefahr möglich ist. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche oder mietvertragliche
Verpflichtungen behält sich der Verleiher vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen.Es gelten hierfür die jeweiligen
Gebrauchsanweisungen.
Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich bei den Angeboten des Vermieters um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen handelt und nicht um Warenverkauf/Warenlieferung im Fernabsatz.
Das „Schlechtwetter-Risiko" bei der anmietung von Hüpfburgen geht zu Lasten des Mieters. Eine Rückzahlung des Mietpreises wegen Nichtnutzung aufgrund von Schlechtwetter, Regen oder höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Versicherung
Eine Versicherung der Ausrüstungsgegenstände ist aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich. Dem Entleiher wird angeraten, sich vor Vertragsschluss mit den Bedingungen seiner
Privathaftpflichtversicherung vertraut zu machen bzw. eine solche abzuschließen.
Abschlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Großmühlingen, den 30.4. 2023